Beglaubigte Ãœbersetzungen

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Beglaubigte Ãœbersetzungen deutsch / englisch

Beglaubigte Übersetzungen werden für amtliche Zwecke benötigt, sowohl im Inland als auch im Ausland . Wenn zum Beispiel Scheidungsurteil, eine Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde, Handelsregisterauszüge, Gesellschaftsverträge oder Bilanzen übersetzt werden, müssen diese stets auch vom amtlich beeidigten Übersetzer beglaubigt werden. Eine beglaubigte Übersetzung wird im geschäftlichen Bereich, z.B. für Neugründungen von Niederlassungen oder bei Firmenübernahmen, benötigt.

In der eigentlichen Beglaubigung der Übersetzung bestätigt der beeidigte bzw. öffentlich bestellte Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und meist einem Stempel.

Bei Vorlage der Ãœbersetzung im Ausland, z.B. für die Anerkennung der Heirat,  wird die Beglaubigung des Ãœbersetzers bzw. seine Unterschrift häufig noch von einem Notar beurkundet und dann dessen notarielle Beurkundung vom Landgericht (vom Präsidenten des Landgerichtes) legalisiert  (Haager Apostille). 

Solche beglaubigten Übersetzungen dürfen bei uns in Deutschland nur von denjenigen Übersetzern angefertigt werden, die von den örtlich zuständigen Landgerichten hierzu bestellt, ermächtigt, beeidigt oder vereidigt worden sind. Eine solche Beeidigung kann in der Regel nur von Übersetzern beantragt werden, die für die entsprechende Sprache eine staatliche Prüfung als Übersetzer abgelegt haben (bei einer Landesbehörde wie Oberschulamt oder Kultusministerium) oder an einer Universität Übersetzungswissenschaften (Diplom-Übersetzer bzw.Master - Bachelor genügt nicht ) erfolgreich studiert haben.

Georg Eisenmann ist seit über 25 Jahren als öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer für Englisch und Deutsch (Landgericht Karlsruhe) auch bei folgenden Konsulaten akkreditiert: Amerikanisches Generalkonsulat in Frankfurt, britisches Generalkonsulat in München.

 

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